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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Arberschutzhaus
der Fürstlich Hohenzollernschen ARBER-BERGBAHN e.K.

§ 1 Hausordnung
Bitte halten Sie sich an die allgemeinen Gepflogenheiten in unserem Haus.
Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden. Dies gilt auch für den Treppen­hausbereich, die Gasträume, sowohl auch für die Terrasse und den Gasthaus-Vorplatz.
Alle Unterkünfte sind Nichtraucherunterkünfte. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter das Recht vor, die zur Verfügungsstellung des Mietobjekts ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden. Schließen Sie alle Fenster und Türen bei Verlassen der Zimmer. Eben­falls die Hauseingangstür nach 20.00 Uhr.
Bitte sind Sie so freundlich, darauf zu achten, beim Verlassen der Zimmer das Licht zu löschen und eventuell die Heizung runter zu drehen.

§ 2 Gastaufnahmevertrag
Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft be­stellt und zugesagt ist. Der Eingang Ihrer Buchung per E-mail gilt als verbindlich! Die Bestätigung erhalten Sie per E-mail.

§ 3 Bezahlung / Anzahlung / Restzahlung
Sobald dem Gast die Buchungsbestätigung zugegangen ist, verpflichtet sich dieser, den Gesamtbetrag für Unterbringung und Frühstück auf das Konto der ARBER-BERGBAHN zu überweisen. Dazu hat der Kunde nach Vertragsabschluss maximal zwei Wochen Zeit. Eine Nichteinhaltung dieser Frist kommt einer Stornierung mit geltenden Stornierungs­regelungen gleich.

§ 4 Storno und Vertragsrücktritt
Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Eine Stornierung der gebuchten Unterkunft durch den Gast/Mieter ist möglich. Sie bedarf der Schriftform per E-Mail ( arberschutzhaus@hohenzollern.com ).
Grundsätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € an. Dazu addieren sich Stornierungsgebühren wie folgt:
• bei Stornierung bis 8 Wochen vor Mietbeginn 30% des vereinbarten Mietpreises
  (mindestens 20,00 € + Bearbeitungsgebühr)
• bei Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des vereinbarten Mietpreises
  (mindestens 20,00 €  + Bearbeitungsgebühr)
• bei späterer Stornierung 100% des vereinbarten Mietpreises
  (mindestens 20,00 € + Bearbeitungsgebühr)
• nach Mietbeginn bei früherer Abreise verfällt die geleistete Zahlung für die gebuchte Zeit grundsätzlich.
• Kommt der Gast/Mieter nach Fälligkeit der Forde­rungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt, ein zugelas­senes Inkassounternehmen unserer Wahl zur Eintreibung der Forderungen einzuschalten. Alle Kosten, die durch die Inkasso­bearbeitung entstehen, hat der Gast/Mieter in voller Höhe zu erstatten.

§ 5 Anreise und Abreise
Bei der Anreise und der Auffahrt mit der Bergbahn muss die Fahrzeit der Gondelbahn beachtet werden. Öffnungszeit während der Sommer­saison: 9.00 Uhr – 16.30 Uhr.
Öffnungszeit während der Wintersaison: telefonisch unter 09925 941419.
Die Beförderung der Gepäckstücke mit der Gondelbahn erfolgt kostenlos, für Personen gelten die bestehenden Saisonpreise. Die Schlüsselübergabe erfolgt bis 20.00 Uhr vor Ort mit einer Einweisung der Unterkunft. Welche Regelung gilt, wird Ihnen vom Vermieter mitgeteilt. Die Unterkunft kann am Anreisetag ab 14.00 Uhr genutzt werden und muss am Abreisetag um spätestens 10.00 Uhr geräumt sein.

§ 6 Stornierung durch den Vermieter
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast für betreffenden Zeitraum bereits gezahlte Beträge zu erstatten. Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag.

§ 7 Tiere
Haustiere sind nicht erlaubt. Auf Anfrage können die Haustierboxen im Keller genutzt werden. In den Zimmer sind Haustiere nicht gestattet.

§ 8 Haftung
Der Mieter haftet für selbst verursachte Schäden an der Unterkunft während seiner Nutzung in voller Höhe. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen oder den technischen Anlagen (Heizung usw.) kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt. Bei Verlust des Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit 150,00 €, da der Zylinder komplett ausgetauscht werden muss.  Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z. B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten. Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht. Die Benutzung der Wege zu den Zimmern, den Zimmern an sich, der Treppen und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten oben stehende Bestimmungen der Allgemeinen Geschäfts­bedingungen unwirksam sein, so bleiben davon die Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

§ 10 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist ge­mäß den gesetzlichen Vorschriften Viechtach.


Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

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